Werden Sie sich für ein Ersatzstimmrecht für die Landtagswahlen einsetzen? Sind sie für Bürgerbegehren/Volksentscheide auf Regionalverbandsebene?
1. Erklärung und Argumente für eine Ersatzstimme https://ersatzstimme.wiki/
Es ist die Empfehlung der Wahlkommission: https://www.kas.de/documents/252038/16166715/Ersatzstimme+und+Zweitstimmendeckung.pdf/7576fc57-18d0-978b-e5eb-142ceb2b141d?version=1.0
oder einfacher: https://www.mehr-demokratie.de/presse/einzelansicht-pms/lehren-aus-der-wahl-fachverband-fordert-ersatzstimme-proteststimme-und-automatische-briefwahl
2. Der Landtag könnte möglicherweise durch Änderung des „Zweite Gesetz zur Verwaltungsreform (Regionalverbandsgesetz) vom 26. Juli 1971 (GBl. S. 336)“ oder eines anderen Gesetz die Möglichkeit eines Bürgerbegehren und Volksentscheid in die bisher 12 Regionalverbände einbringen. Es geht dort z. B. in der Region Stuttgart um die Bestellung der S-Bahn Züge im Umfang von 2 Milliarden Euro und Ausbau der S-Bahn-Trassen über mehrere Kommunen. Ein Bürgerentscheid etwa zum Abriss des Kopfbahnhof hätte dort mehr betroffene Menschen eingebunden. Wären sie dafür?
Sehr geehrter Herr M.,
ich habe mich bisher für eine Änderung des Wahlrechts in Baden-Württemberg eingesetzt, so dass es insgesamt 120 Abgeordnete gibt (gegen XXL-Landtag). Alle weiteren Fragen müssen wir nach der Landtagswahl am kommenden Sonntag, 8.3.2026, in Ruhe prüfen. Ich habe dazu bisher keine Meinung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Christian Jung


