Frage von Elke R. • 25.07.2025

Antwort ausstehend von Siegfried Walch CSU
Es gab es in unserer Fraktion große Bedenken, sodass über die Personalie ggf. neu nachgedacht werden muss. Die Details finden Sie in Ihrer Antwortmail.
Der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches, der den Schwangerschaftsabbruch regelt, ist das Ergebnis eines mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromisses. Dieser Kompromiss berücksichtigt sowohl das Selbstbestimmungsrecht der Frau als auch den Schutz des ungeborenen Kindes.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass der Schutz der Integrität unserer Institutionen von höchster Bedeutung ist.
Die Frage wurde vollständig beantwortet. Ich darf Ihnen meine Antwort nochmals zur Lektüre empfehlen.