Antwort 07.09.2026 von Friedrich Merz CDU
Sehr geehrte Frau B.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“ eine Frage an mich gerichtet. Dafür danke ich Ihnen.
Sehr geehrte Frau B.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“ eine Frage an mich gerichtet. Dafür danke ich Ihnen.
Direkte Kommunikation bevorzugt
Das Gesetz sieht keine generelle Abschaffung oder Selbstzahlung notwendiger Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen vor. Gesetzlich Krankenversicherte haben auch weiterhin Anspruch auf die gesetzlich vorgesehenen Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen.