Antwort 14.01.2026 von Thorsten Frei CDU
Für die Aktivrente brauchen Sie keine spezielle Steuerklasse, da die Steuerbefreiung automatisch im Lohnsteuerabzug für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt
Für die Aktivrente brauchen Sie keine spezielle Steuerklasse, da die Steuerbefreiung automatisch im Lohnsteuerabzug für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt
Sehr geehrter Herr B.,
Ich habe meinen bisherigen Äußerungen nichts hinzuzufügen