Antwort 10.09.2026 von Stefan Korbach CDU
Ich bitte um Verständnis, dass ich über diese Plattform grundsätzlich nicht erreichbar bin. Warum lesen Sie in meiner ausführlichen Antwort.
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Kurzum: Es geht um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit.
Die Zuständigkeit für das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) obliegt dem Deutschen Bundestag, insofern habe ich mich bei unserer SPD-Bundestagsfraktion zum Sachstand erkundigt.
Zur genauen Ausgestaltung liegen noch keine Informationen vor, da der Gesetzesentwurf erst Ende August erscheinen soll. Die Debatte wird im Bundestag geführt.