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Proteinpulver als solche unterliegen in Deutschland und der gesamten EU als Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Verordnung (EU) 2023/915 bereits strengen Vorschriften bezüglich der Höchstmengen an Schwermetallen
Wir sind aktuell in der Prüfung, was möglich ist, um faire Lösungen zu finden. Ein fairer Ausgleich darf definitiv nicht zulasten der Alleinerziehenden gehen.
Ich bezweifle, dass irgendeinem Politiker über das Wohlbefinden jedes einzelnen Augsburgers ausführliche Kenntnisse vorliegen.
Wir als Partei hätten dieses Abkommen jedoch grundlegend anders verhandelt.