Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD
Das Familienstartzeitgesetz fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Das Familienstartzeitgesetz fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Wir setzen uns als grüne Bundestagsfraktion stark für die Umsetzung der Familienstartzeit ein und wissen das Bundesfamilienministerium an unserer Seite.
Die Antwort auf Ihre Anfrage hat zwei Teile, denn der Plusminus-Beitrag vermischt zwei Sachen: Negative Strompreise und Überschussstrom.