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Ja, ich werde mich dafür einsetzen, die Länderöffnungsklausel (§9 GModG) zu nutzen, um weitergehende klimafreundliche Regelungen für den Einbau neuer Heizungen in einem Landesgesetz zu verankern und so die Wärmewende voranzubringen.
Deshalb kann Ihr Vermieter derzeit auch eine Wärmepumpe einbauen, obwohl der Wärmeplan perspektivisch eine Fernwärmeversorgung vorsieht.
Mehr Markt- und Systemverantwortung – bei verlässlichen Rahmenbedingungen
Der Schutz unserer heimischen Rüstungsbetriebe vor Spionage und Sabotage hat für uns als Teil der Regierungskoalition höchste Priorität.