Frage von Gerhard K. • 31.08.2025

Antwort von Nils Schmid SPD • 03.09.2025
An die Entscheidungen der unabhängigen Justiz sind sowohl die Bundesregierung als auch der Bundestag gebunden.
An die Entscheidungen der unabhängigen Justiz sind sowohl die Bundesregierung als auch der Bundestag gebunden.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass ihr Anliegen vor Ort nicht ausreichend Beachtung findet, besteht in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich an den Petitionsausschuss des Landtags zu wenden.