Werden Sie dem PNOG zustimmen, obwohl höhere Zuschüsse später greifen und Pflegebedürftige Rücklagen bis zum Schonvermögen aufbrauchen müssen? Welche Nachbesserungen fordern Sie?
Sehr geehrte Frau Amtsberg,
In Kiel beträgt die Eigenbelastung für einen vollstationären Pflegeplatz im 1. Jahr inzwischen 3.500 bis 3.800 Euro p. Mo. Eine konkrete Abrechnung des Domicil Kirchhofallee weist bei Pflegegrad 3 im Aug. 2026 ohne Barbetrag 3.776,53 Euro aus (45.318 €/J.). Für viele Betroffene ist die Rente das einzige Einkommen. Reicht sie nicht, werden die Ersparnisse eines ganzen Arbeitslebens aufgezehrt; bis 10.000 Euro je Person. Unter Umständen muss sogar eine Immobilie verwertet werden. Der PNOG-Entwurf verlängert die Zeiträume bis zu höheren Zuschlägen, ohne die Eigenanteile zu deckeln. Werden Sie Ihre Zustimmung davon abhängig machen, dass die Eigenanteile begrenzt, das Schonvermögen erhöht, Immobilien und Ehepartner besser geschützt und Investitions- sowie Ausbildungskosten aus Steuer- bzw. Landesmitteln finanziert werden? Wie vereinbaren Sie andernfalls diese Folgen mit sozialer und generationengerechter Politik?
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Z.

