Antwort 16.05.2025 von Felix Schreiner CDU
Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse gelten nach wie vor. Ich halte diese auch für richtig.
Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse gelten nach wie vor. Ich halte diese auch für richtig.
Die Frage, ob Fahrten des Garten- und Landschaftsbaus bei Vorliegen der sonstigen entsprechenden Voraussetzungen nach der Handwerkerausnahme von der Mautpflicht befreit werden müssen, unterliegt derzeit der gerichtlichen Klärung. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten.
Ich engagiere mich auf politischer Ebene stark für das Thema
Ein komplexer Konflikt: Die deutsche Politik muss Verlässlichkeit gegenüber Israel und Glaubwürdigkeit in ihrer Menschenrechtspolitik zugleich bewahren.