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Frage von Brigitte N. •

Dient die getrennte Darstellung der Unternehmens- und Vermögenseinkommen versus den Abschreibungen zur Verschleierung der tatsächlichen Unternehmenseinkommen?

Sehr geehrter Herr Merz,

in der Kurzversion zum BIP werden die Unternehmens- und Vermögenseinkommen getrennt von den Abschreibungen aufgeführt. Doch zählen die dort aufgeführten Abschreibungen zu den Unternehmenseinkommen, da diese in den Verkaufspreisen enthalten sind und durch den Konsum der Bürger an die Unternehmen (Unternehmenseinkommen) bezahlt werden.

Ohne den Konsum der Menschen könnten Unternehmen nur schwerlich und wohl nur mit Unterstützung des Staates investieren. Doch wozu, wenn die Abnehmer der Produkte abhanden kommen?

Sorgen Sie bitte für eine gerechte Verteilung der Besteuerung zB. durch eine prozentual einheitliche Steuer auf das Arbeitnehmerentgelt, jeglichen Gewinn und den Abschreibungen. Bedenken Sie dabei, dass die größte Konkurrenz innerhalb der Unternehmen für die Arbeitnehmer die Abschreibung darstellen, bei der keine steuerliche Belastung anfällt, während diese die Löhne der Arbeitnehmer in die Höhe treibt.

VG Brigitte

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