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Marja-Liisa Völlers
SPD
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Frage von Michael E. •

Warum keine Windenegie in hülsede möglich und sie für unesco Biophärenrervate im Weserberglasnd mit Schuamburg und steinhuder meer

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie sich mit dem Thema Windenergieausbau an mich wenden. 

Auf Bundesebene haben wir in den vergangenen Jahren wichtige gesetzliche Voraussetzungen geschaffen, um den Ausbau der Windenergie insgesamt zu beschleunigen. Dazu gehört insbesondere das Wind-an-Land-Gesetz, das die Länder verpflichtet, ausreichend Flächen für die Windenergie auszuweisen.

Allerdings müssen beim Windenergieausbau auch eine Vielzahl von Vorgaben berücksichtigt werden, die sich aus Bundes-, Landes- und kommunalem Recht ergeben. Dazu zählen unter anderem Abstandsregelungen zu Wohngebieten, zu Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern oder Pflegeheimen, aber auch Belange des Natur- und Artenschutzes, der Flugsicherung sowie die Einhaltung des Lärmschutzes. Diese Faktoren führen dazu, dass nicht jede Region und jeder Ort in gleichem Maße für neue Windenergieanlagen geeignet ist – auch dann nicht, wenn vor Ort grundsätzlich Bereitschaft oder Interesse besteht.

Der Landkreis Schaumburg hat dazu ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) erarbeitet, das mit fachlicher Unterstützung entstanden ist und die künftige räumliche und strukturelle Entwicklung des Landkreises regelt. Bestandteil dieses Programms sind auch Vorgaben zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung. Für den Landkreis Schaumburg bedeutet dies, dass bis Ende 2027 mindestens 33 Hektar und bis Ende 2032 rund 42 Hektar entsprechend festgelegt werden müssen. Hierzu wurde unter anderem bereits Ende des vergangenen Jahres in einer öffentlichen Veranstaltung zu den Details zum Thema „Windenergie in Rodenberg und im Auetal“ informiert. Nach meiner Kenntnis wurde hier auch erläutert, welche Gebiete im Landkreis Schaumburg in Frage kommen und wieso andere ausgeschlossen wurden. 

Generell ist es mir wichtig zu betonen, dass die Energiewende nur dann gelingen kann, wenn sie fair und nachvollziehbar gestaltet wird. Regionen, in denen ein Ausbau aus rechtlichen oder planerischen Gründen nicht möglich ist, dürfen nicht benachteiligt werden. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass Kommunen und Bürgerinnen und Bürger auch auf andere Weise an der Energiewende beteiligt werden – etwa durch Bürgerenergieprojekte, Photovoltaik oder finanzielle Beteiligungsmodelle.

Zu Ihrem Anliegen bezüglich der UNESCO-Biosphärenreservate möchte ich Sie bitten, Ihre Frage noch einmal zu präzisieren. Gerne nehme ich Ihren Hinweis oder Ihre Frage dann zum Anlass, die konkrete Situation noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls mit den zuständigen Stellen auf Landes- oder Regionalebene zu erörtern. Für weitere Informationen oder Hinweise aus Ihrer Sicht bin ich dankbar. Sie können sich dazu auch gerne direkt an mich unter marja.voellers@bundestag.de wenden.

Vielen Dank nochmals für Ihr Engagement. 

Mit freundlichen Grüßen

Marja-Liisa Völlers, MdB

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