Die Abstimmung im LIBE-Ausschuss am 3. Dezember 2025 war lediglich zu einer Änderung des Konzepts von sicheren Drittstaaten in der Asylverfahrensverordnung, die einen wesentlichen Kernpunkt der Verordnung abändert. Diese Änderung wurde von einer Mehrheit rechts der Mitte unter Einbeziehung rechtsextremer Parteien wie der AfD und ohne Einbeziehung der liberalen Fraktion erarbeitet und war weit von der bisherigen Kompromisslinie des Asylpakts entfernt.
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Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben bei fundamentalen Rechtsverstößen bereits strenge strafrechtliche Regelungen. Für die Durchsetzung dieser Gesetze, die Kontrolle von Arbeitsbedingungen sowie die strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen vor Ort sind jedoch die nationalen Behörden und die Justiz der jeweiligen Mitgliedstaaten zuständig.
Meine Fraktion hat sich hierzu noch nicht abschließend positioniert, da sich der zuständige Facharbeitskreis erst zu einem späteren Zeitpunkt vertieft mit möglichen Änderungen befassen wird
Die AfD sieht wachsende Vermögens- und Chancenungleichheit vor allem als Folge von falscher Politik.
Aus der SPD-Bundestagsfraktion heraus wurde genau deshalb Anfang 2026 mit "FairErben" ein Konzept vorgelegt, das diese Verschonungsbedarfsprüfung abschaffen will, verbunden mit einem Lebensfreibetrag von 1 Million Euro für private Erbschaften und einer klaren Grenze von 5 Millionen Euro für Betriebsvermögen