Antwort 26.05.2026 von Hakan Demir SPD
Es wird mit der SPD keine Rückschritte beim Staatsangehörigkeitsgesetz geben
Es wird mit der SPD keine Rückschritte beim Staatsangehörigkeitsgesetz geben
Sie müssten die Bundesregierung oder die Treuhandanstalt fragen, weshalb sie das ihr übertragene Vermögen der SED nicht für solche Zwecke eingesetzt hat, die Sie sich wünschen.
Parlamentarische Stärke misst sich nicht nur daran, ob man allein ein Misstrauensvotum beantragen kann.
Da ich nicht ordentliches Mitglied im Rechtsausschuss, sondern stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien bin, bitte ich Sie, Ihre Frage an ein ordentliches Mitglied im Rechtsausschuss, zum Beispiel den rechtspolitischen Sprecher der Fraktion Die Linke, MdB Luke Hoß, zu richten.