Antwort 01.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Rechtsaufsicht im Gesundheitswesen: Das BMG prüft die Rechtmäßigkeit, ersetzt aber nicht die Entscheidungen der Selbstverwaltung.
Rechtsaufsicht im Gesundheitswesen: Das BMG prüft die Rechtmäßigkeit, ersetzt aber nicht die Entscheidungen der Selbstverwaltung.
Nach aktuellem Kenntnisstand deutet alles darauf hin, dass die regulären Kostenträger (die Krankenversicherung und der Arbeitgeber) herangezogen werden.
Osteopathie rechtssicher regeln, ohne qualifizierte Behandlerinnen und Behandler pauschal zu entwerten
Wir leben in herausfordernden Zeiten und damit einhergehend einer angespannten Haushaltslage des Bundes. Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 den Haushaltsbeschluss für 2027 gefasst und beschlossen, dass jedes Ressort seinen Konsolidierungsbeitrag leisten muss, damit der Bund künftig wieder größere Handlungsspielräume gewinnt.