Sehr geehrte Frau Borchardt, wie genau kommt denn eigentlich das BMG seiner Rechtsaufsicht bzgl. Selbstverwaltung im Gesundheitswesen nach? Wie kann ich mir das vorstellen?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
herzl. Dank für Ihre freundl. und sachl. Antwort vom 28.05.26 auf meine Frage zu Ihrer Ansicht nach mögl. Problemen bei der Selbstverwaltung bzgl. Honorarkürzung bei PT. Ich bin weiterhin mit Ihnen d'accord, dass gespart werden muss. Neben PPT mit "vollem Kassensitz" bin ich freiwillig in der GKV.
Meine Frage stelle ich jetzt als freiwillig GK-Versicherte (und nicht als PPT!):
Bzgl. der Honorarkürzung ab 01.04.26 muss ich mich als GK-Versicherte leider fragen: Durch Selbstverwaltung wurden PT-Honorare angepasst (erhöht) und nun gekürzt? Wurden etwa bis zum 01.04.26 Beiträge der GK-Versicherten unnötig in PT verwendet? Wie kam denn das BMG bislang dann überhaupt seiner Rechtsaufsicht nach? Der EBA hat m.W.n. eine Überprüfung des Berechnungsmodells bzgl. PT bis zum 30.09.26 avisiert; leider aber ab 01.04.26 die Honorarkürzung von 4,5 % beschlossen. Ich verstehe das nicht (v.a. als selbst freiwillig GK-Versicherte). Ich verbleibe herzlichst.

