Was erwarten Sie davon, Osteopathie berufsgesetzlich anders zu stellen und aus dem juristisch und auch diagnostisch abgesicherten HP-Bereich (OLG Entscheid 2015) rauszunehmen?
Für mich als selbständige Osteopathin (HP) mit abgeschlossener 1350 UE Ausbildung allein in Osteopathie stellen sich folgende Fragen:
Können Sie garantieren, dass die aktuelle unter dem HP-Beruf gewährleistete umfassende Therapiefreiheit erhalten bleibt? Wenn nicht, womit ist im worst-case zu rechnen?
Können Sie garantieren, dass die aktuell umfassend berufspolitische Autonomie der nichtärztlichen Osteopathie in Deutschland weiter bestehen bleibt?
Was passiert, wenn Osteopathie eine verordnungspflichtige Regelleistung wird? Wie hoch wird der zu erwartende Prozentsatz der Umsatzverluste im groben Durchschnitt sein?
Was genau ist mit Verbesserung der wissenschaftlichen Bewertung gemeint und wie wird die Verbesserung genau begründet?
Vielen Dank für Ihre Antworten im voraus! Freundliche Grüße, Judith L.

