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Stefan Köhler
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Frage von Nicole A. •

Setzen Sie sich für den Erhalt der Sikawild-Gehegehaltung trotz EU-Verordnung 2025/1422 ein?

Sehr geehrter Herr Köhler, wir fordern Sie auf, sich für den Erhalt der Gehegehaltung von Sikawild (Cervus nippon) in Bayern und Deutschland trotz der Einstufung als invasive gebietsfremde Art gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1422 einzusetzen. Zudem fordern wir Sie auf, eine Ausnahmegenehmigung sowie eine Verlängerung der Umsetzungsfristen zu unterstützen und diese Anliegen auf Bundes- und EU-Ebene weiterzutragen.

Nach vorliegenden Berechnungen drohen allein in Bayern wirtschaftliche Schäden von rund 36,5 Millionen Euro. Darüber hinaus sprechen soziale, landwirtschaftliche, kulturelle sowie natur- und artenschutzfachliche Gründe gegen die derzeitige Ausgestaltung der Verordnung. Die langjährige Gehegehaltung von Sikawild sichert Existenzen und regionale Wertschöpfung.

Wir bitten Sie, hierzu Stellung zu nehmen und darzulegen, welche Initiativen oder Anträge Sie im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments bereits eingebracht haben oder künftig unterstützen werden.

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau A.,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht!

 

Ich kann die Sorgen der betroffenen Sikawildhalter und landwirtschaftlichen Familienbetriebe sehr gut nachvollziehen. Wenn bestehende Haltungen durch neue europäische Vorgaben erheblich beeinträchtigt werden, müssen die praktischen Folgen sorgfältig geprüft werden. Dabei gilt es sowohl den Schutz der biologischen Vielfalt als auch die berechtigten Interessen der betroffenen Betriebe angemessen zu berücksichtigen. Tiere, die in nachweislich ausbruchsicheren Gehegen gehalten werden, sollten meiner Ansicht nach auch weiterhin gehalten werden dürfen. Dafür müssen Ausnahmegenehmigungen von den zuständigen, lokalen und regionalen Behörden erteilt werden. 

 

Die Aufnahme des Sikawilds in die Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 und der entsprechenden Durchführungsverordnung. Die Umsetzung der daraus resultierenden Vorgaben liegt in erster Linie bei den Mitgliedstaaten und den zuständigen nationalen Behörden. Das Europäische Parlament hat auf einzelne Listungsentscheidungen oder die Erteilung konkreter Ausnahmegenehmigungen keinen unmittelbaren Einfluss.

 

Zu Ihren konkreten Fragen: Bislang habe ich keine parlamentarischen Initiativen oder Anträge speziell zur Gehegehaltung von Sikawild eingebracht. Ich werde die von Ihnen geschilderten Auswirkungen jedoch in meine weitere parlamentarische Arbeit einbeziehen. Ich habe mich bereits vor Inkrafttreten dieser Regeln intensiv mit betroffenen Sikawildhaltern ausgetauscht und versuche nach wie vor, über Gespräche mit Entscheidungsträgern und Betroffenen zu einer für alle Seiten zufriedenstellenden Lösung beizutragen. 

 

Freundliche Grüße,

Stefan Köhler

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