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Stefan Köhler
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Frage von Nicole A. •

Setzen Sie sich für den Erhalt der Sikawild-Gehegehaltung trotz EU-Verordnung 2025/1422 ein?

Sehr geehrter Herr Köhler, wir fordern Sie auf, sich für den Erhalt der Gehegehaltung von Sikawild (Cervus nippon) in Bayern und Deutschland trotz der Einstufung als invasive gebietsfremde Art gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1422 einzusetzen. Zudem fordern wir Sie auf, eine Ausnahmegenehmigung sowie eine Verlängerung der Umsetzungsfristen zu unterstützen und diese Anliegen auf Bundes- und EU-Ebene weiterzutragen.

Nach vorliegenden Berechnungen drohen allein in Bayern wirtschaftliche Schäden von rund 36,5 Millionen Euro. Darüber hinaus sprechen soziale, landwirtschaftliche, kulturelle sowie natur- und artenschutzfachliche Gründe gegen die derzeitige Ausgestaltung der Verordnung. Die langjährige Gehegehaltung von Sikawild sichert Existenzen und regionale Wertschöpfung.

Wir bitten Sie, hierzu Stellung zu nehmen und darzulegen, welche Initiativen oder Anträge Sie im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments bereits eingebracht haben oder künftig unterstützen werden.

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