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Im Land Brandenburg wird der überwiegende Anteil der Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz durch ehrenamtliche Kameradinnen und Kameraden als Pflichtaufgabe der Kommunen erfüllt. Hier würde rein praktisch das Beamtenrecht nicht greifen, da die ehrenamtlich Tätigen nicht darunter fallen würden.
Danke für Ihre Frage. Aber daran glauben wir nicht wirklich.
Sollte in Zukunft in Deutschland die Wehrpflicht oder Dienstpflicht eingeführt werden, wäre eine derartige Vereinbarung erneut möglich und sinnvoll , damit ausgeschlossen ist, dass Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft mehrfach zum Wehrdienst herangezogen werden oder von Sanktionen betroffen sind.