Antwort 03.04.2024 von Hanna Steinmüller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundsätzlich ist es ratsam, ein Verbotsverfahren erst gründlich zu prüfen, um verfassungsrechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.
Grundsätzlich ist es ratsam, ein Verbotsverfahren erst gründlich zu prüfen, um verfassungsrechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.
Die Witwenrente ist keine Rente im Sinne der Rentenversicherung, sondern eine Sozialleistung.
Sehr geehrter Herr B.,
AfD inhaltlich stellen - Parteiverbotsverfahren würde AfD vermutlich eher stärken als schwächen
Ich selber bin hin- und hergerissen, ob ein Verbot sinnvoll ist oder nicht.