Antwort 29.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Die Fahrerlaubnis ist künftig nur noch zu verneinen oder zu entziehen, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder ein Cannabismissbrauch vorliegt.
Die Fahrerlaubnis ist künftig nur noch zu verneinen oder zu entziehen, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder ein Cannabismissbrauch vorliegt.
Derzeit lassen wir alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen.
Grundsätzlich darf ich keine Einzelfallberatung machen, weshalb ich Ihnen Ihre Frage nicht vollständig beantworten kann. Ich kann aber so viel sagen:
Die bisherige Form der Richtlinie würde für die Wahrung von Menschenrechten, Arbeitsstandards und Umweltschutz mehr Schaden anrichten, als Besserungen bringen.
Die Idee, mit der EU-Lieferkettenrichtlinie Menschenrechte zu stärken, Arbeitnehmerrechte zu garantieren und die Umwelt besser zu schützen, ist gut gemeint. Die Umsetzung verfehlt jedoch leider ihr Ziel.