Antwort 08.03.2024 von Christian Piwarz CDU
Für Ihre spezifischen Fragen zum Umgang mit Personalmangel und zu konkreten Einzelfällen empfehle ich die direkte Kontaktaufnahme über das Staatsministerium
Für Ihre spezifischen Fragen zum Umgang mit Personalmangel und zu konkreten Einzelfällen empfehle ich die direkte Kontaktaufnahme über das Staatsministerium
Die Zahlung an die Versorgungsempfänger ist freiwillig und eine Orientierung am Ruhegehaltssatz übliche Praxis.
Aktuelle Verkehrsinformationen werden von verschiedenen privaten Anbietern für das gesamte Bundesgebiet sowie regional angepasst angeboten.
Es ist leider so, wie Sie es beschreiben, die Erstattung ist in so einem Fall schwieriger.
Wichtig ist, Transparenz zu schaffen, Kontrollen regelhaft durchzuführen und die Gremien der Selbstverwaltung und Rechnungshöfe ggf. zu sensibilisieren.