Antwort 07.10.2024 von Axel Knoerig CDU
bei der Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge muss ein Betriebsrentner seit 2004 sowohl Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten.
bei der Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge muss ein Betriebsrentner seit 2004 sowohl Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten.
Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen den Ampel-Häusern der Bundesregierung. Weil in Koalitionen immer Kompromisse gefunden werden müssen, haben es manche bündnisgrüne Forderungen leider nicht in den Entwurf geschafft.
Unser Ziel ist es, ein Gesetz zu verabschieden, das den Tierschutz in Deutschland verbessert, ohne die Existenzgrundlage der Tierhalter zu gefährden