Antwort ausstehend von Peer Dorow AfD
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Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Antwort 20.09.2024 von Alois Rainer CSU
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt also (im Übrigen bereits von Anfang an) das Recht auf Vertragsanpassung.
Antwort 08.10.2024 von Mario Czaja CDU
Die bisherige Rechtslage deckt das von Ihnen beschriebene Szenario in weiten Teilen ab. Gemäß § 434 BGB ist die Kaufsache frei von Mängeln zu übergeben.
Antwort 09.10.2024 von Florian Streibl FREIE WÄHLER
Eine neu zu schaffende Verpflichtung der Bauherren zur Durchführung einer Wohnflächenermittlung würde gegenüber dem Status Quo ein Mehr an Bürokratie und zusätzliche Kosten bedeuten.
Antwort 17.09.2024 von Sören Pellmann Die Linke
Zudem ist die rentenrechtliche Ungleichbehandlung von Müttern (und auch einigen Vätern) je nach Geburtsjahr des Kindes bzw. der Kinder schon lange ein Unrecht wogegen die Linke kämpft.