Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist führt nicht zu einer Gefährdung der Aufklärung von Steuerhinterziehung über sogenannte Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte.
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In den Verhandlungen ist es uns Grünen gelungen, Schlimmeres im Hinblick auf die Aufbewahrungsfristen abzuwenden und gewisse Verbesserungen zu erreichen. So konnten wir durchsetzen, dass die Verkürzung der Fristen bei den für Cum-Ex/Cum-Cum relevanten Finanzinstitutionen erst später, ein Jahr nach den übrigen Branchen, in Kraft tritt.
Deshalb sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung Investitionen in Forschung in Höhe von 8,04 Milliarden Euro vor - mehr als noch im Jahr zuvor, trotz der herausfordernden Haushaltslage.
Hierzu müssen Sie wissen, dass ich in der letzten Legislatur nicht Mitglied des ABKS (Bildungsausschuss) war, sondern lediglich sachkundiger Einwohner.
Hier werde ich mit den entsprechenden Fachpolitikern unserer Fraktion das Gespräch suchen, um – bei einfachen Anfragen – eine Lösung zu finden.