
(...) Niemand wird mehr ohne Krankenversicherung bleiben. Gleichzeitig entsteht aber keine Zwangsversicherung. (...)
(...) Niemand wird mehr ohne Krankenversicherung bleiben. Gleichzeitig entsteht aber keine Zwangsversicherung. (...)
(...) Ein Vergleich der Leistungen im Gebührenverzeichnis für tierärztliche Leistungen (GOT) mit den Leistungen im Gebührenverzeichnis für Ärzte (GOÄ) erscheint mir sehr fragwürdig. Das Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist nicht nur erheblich detaillierter, vielmehr sind im GOÄ-Bereich oftmals mehrere Leistungsnummern nebeneinander abrechnungsfähig. Ein sinnvoller Vergleich der jeweiligen Gebührensätze dürfte somit kaum möglich sein und ist auch nicht zielführend. (...)
(...) Entgegen Ihrer Befürchtung gibt es keine Planungen, "die ärztliche Abrechnung in den Steigerungsfaktoren zu begrenzen". Im Anschluss an die momentan im Bundesgesundheitsministerium erarbeitete Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist beabsichtigt, im Laufe des nächsten Jahres mit den fachlichen Vorarbeiten für eine Novellierung der GOÄ zu beginnen. (...)
(...) Sie unterliegen nicht dem Betäubungsmittelgesetz und können legal erworben werden. Das Cannabisverbot dient nicht der "Tabuisierung", sondern zielt auf eine Einschränkung der Verfügbarkeit, um so den Einstieg in den Konsum der Droge nach Möglichkeit zu verhindern. Für Alkohol und Tabakwaren bestehen Verfügbarkeitsbeschränkungen vermittels anderer gesetzlicher Regelungen. (...)