Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Antwort 19.03.2025 von Hubertus Heil SPD
Beiträge, die zum Aufbau einer Betriebsrente während des Erwerbslebens gezahlt werden, sind grundsätzlich steuerfrei, die Betriebsrente selbst wird dann besteuert. Weil das Erwerbseinkommen regelmäßig höher ist als das Einkommen während der Rente, ist dieses Prinzip der sog. nachgelagerten Besteuerung in aller Regel für die Betroffenen von Vorteil.
Antwort 29.10.2024 von Michael Meister CDU
Guten Tag, Herr W.,
Antwort 26.11.2024 von Till Mansmann FDP
Erwachsene sollten in dieser Hinsicht verantwortungsbewusst auftreten. In diesem Zusammenhang halte ich es für wichtig, dass dies aus eigenem Antrieb und Überzeugung geschieht – nicht durch Verbote.
Antwort ausstehend von Birgit Heitland CDU
Antwort 25.11.2024 von Friedrich Pürner parteilos
Auf EU-Ebene besteht kaum oder gar kein Interesse daran, die Einschränkungen der Grundrechte während der Corona-Zeit aufzuarbeiten