Antwort 16.01.2026 von Hakan Demir SPD
Die Miteinbürgerung gilt für alle minderjährigen Kinder, also auch zwischen 16 und 18 Jahren.
Die Miteinbürgerung gilt für alle minderjährigen Kinder, also auch zwischen 16 und 18 Jahren.
Ich setze mich seit Langem dafür ein, die Einleitung eines Verbotsverfahrens nach Artikel 21 GG vorzubereiten. Ich begrüße ausdrücklich, dass der SPD-Parteitag in diesem Jahr beschlossen hat, diesen Weg aktiv zu verfolgen. Ein Parteiverbotsverfahren ist das schärfste und zugleich rechtsstaatlich sauberste Mittel, um verfassungsfeindliche Parteien zu stoppen.
Solange wir in NRW eine pauschale Beihilfe nicht eingeführt haben, ist diese nur in anderen Bundesländern zugänglich.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir für 2026 weitere Entlastungsmaßnahmen planen, die weit über die von Ihnen genannte Summe von 160 Euro im Energiebereich übersteigen werden