
Sehr geehrter Herr Stegmaier,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 6. Dezember zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) und den Bestimmungen zum Kartellrecht. Sie finden meine Antwort bei Ihrer Nachfrage vom 29. Dezember.
Sehr geehrter Herr Stegmaier,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 6. Dezember zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) und den Bestimmungen zum Kartellrecht. Sie finden meine Antwort bei Ihrer Nachfrage vom 29. Dezember.
Sehr geehrter Herr Stegmaier,
über dieses Thema haben wir ja bereits vor einigen Tagen lange telefonisch diskutiert.
Sehr geehrte Frau W., sehr geehrter Herr Stegmaier,
(...) Die von Ihnen abgeleitete Unterscheidung der Anwendung auf "verkammerte" und "nicht verkammerte" Berufe ergibt sich aus meiner Sicht nicht und ist auch politisch nicht beabsichtigt. (...)
(...) Mit dem AMNOG wurde geregelt, dass die Krankenkassen gegenüber den Leistungserbringern dem Kartellrecht unterworfen sind. (...) Die vorgestellten Änderungen des Kartellrechts habe ich explizit abgelehnt. (...)
Sehr geehrter Herr Stegmaier,
vielen Dank für Ihre Frage vom 6. Dezember 2010.