Antwort 21.10.2025 von Bärbel Bas SPD
Grundsätzlich gilt: Personen ohne Aufenthaltstitel sind ausreisepflichtig. Allerdings gibt es für Auszubildende mit Duldungsstatus die Möglichkeit einer sogenannten Ausbildungsduldung.
Grundsätzlich gilt: Personen ohne Aufenthaltstitel sind ausreisepflichtig. Allerdings gibt es für Auszubildende mit Duldungsstatus die Möglichkeit einer sogenannten Ausbildungsduldung.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Zur Kernfrage „Wofür steht die SPD – auch für Arbeiterinnen und Arbeiter?“: Ja.