Antwort 25.02.2026 von Bärbel Bas SPD
Der Jahresdurchschnittslohn ist ein empirischer statistischer Wert, der nicht politisch festgelegt wird.
Der Jahresdurchschnittslohn ist ein empirischer statistischer Wert, der nicht politisch festgelegt wird.
Das Strafrecht unterscheidet sich davon.
ich habe mich schon öfters gegen eine sofortige Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ausgesprochen, da es durchaus rechtliche Bedenken gibt und befürchtet werden kann, dass die AfD durch ein Verbot als "Märtyrer" wahrgenommen würde. Es gilt in erster Linie, die AfD politisch zu bekämpfen.
Der "Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung" des Deutschen Bundestages hat sich intensiv mit den Einsprüchen des BSW beschäftigt, sie sehr sorgfältig und genau geprüft und hält sie für sachlich unbegründet