Gesetzesänderungen bedürfen eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates. Somit kann Bayern das Erbschaftsteuerrecht nicht allein ändern.
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Fütterungsverbote und Verdrängung verschärfen das Problem nachweislich und sind aus unserer Sicht keine Lösung
Wir fordern, dass versicherungsfremde Leistungen in der Rentenversicherung vollständig aus Steuermitteln finanziert werden.
Welche Leistungen genau als versicherungsfremd gelten, ist fachlich umstritten. Auf Basis einer der beiden gängigen Definitionen kommt die Deutsche Rentenversicherung in neueren Berechnungen jedoch zu dem Ergebnis, dass derzeit eine Finanzierungslücke von rund 40 Milliarden Euro besteht.
Es ist richtig und wichtig, dass die Rentenversicherung als Sozialversicherung auch Leistungen erbringt, denen keine vorherigen Beitragszahlungen zugrunde liegen, die aber dem sozialen Ausgleich dienen und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen werden können