Antwort 22.01.2026 von Rasmus Andresen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Anwendung des Abkommens wird durch diese Überprüfung nicht blockiert oder verzögert, sondern rechtlich abgesichert.
Die Anwendung des Abkommens wird durch diese Überprüfung nicht blockiert oder verzögert, sondern rechtlich abgesichert.
Danke für Ihre offenen Worte. Das Signal der Abstimmung war falsch. Ziel war Rechtssicherheit, nicht Blockade.
Europa steht unter immensem geopolitischen Druck. Deshalb halte ich nun eine vorläufige Anwendung des Abkommens, ohne ein Abwarten der EUGH-Prüfung, für richtig und wichtig.
Ein Einreiseverbot kann in Deutschland grundsätzlich nur durch Verwaltungsbehörden auf Grundlage bestehender Gesetze ausgesprochen werden. Was wir aber tun können und gerade auch tun müssen, ist politischen Druck aufbauen und die Bundesregierung zum Handeln auffordern.