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Einen konkreten Zeitplan gibt es zwar noch nicht, das Kabinett wird jedoch im Vorgriff monatliche Abschlagszahlungen für die Jahren 2025 und 2026 beschließen.
Das von Ihnen angesprochene Thema fällt nicht mehr in meinen Zuständigkeitsbereich als Bundestagsabgeordneter für meinen Wahlkreis, sondern unterliegt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Das internationale Recht sollte auch in dieser Situation den gültigen Rahmen bilden.
Soweit es um Fragen der Erbringung einer bestimmten Behandlungsmethode, z.B. homöopathischer Arzneimittel als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung geht, ist es letztlich die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), den Nutzen nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin, der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit zu bewerten