
auf Ihre Frage habe ich im Rahmen meines Interviews aus Tel Aviv geantwortet. Sie finden meine Stellungnahme hier:
auf Ihre Frage habe ich im Rahmen meines Interviews aus Tel Aviv geantwortet. Sie finden meine Stellungnahme hier:
Ich bin – anders als Sie schreiben – nicht der Ansicht, dass es bei einem möglichen Verbotsantrag darum ginge, unliebsame Meinungen zu unterdrücken. Wovor ich allerdings warne: Die Parteien sollten den Eindruck vermeiden, sie würden versuchen, sich unliebsamer Meinungen zu entledigen. Das habe ich auch in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ gesagt, auf die Sie sich beziehen.
Darüber hinaus habe ich mich bereits in der Vergangenheit für die Entkriminalisierung des Paragrafen 218 und seine Herauslösung aus dem Strafrecht ausgesprochen und werde dies auch weiterhin tun.
Der straffreie Zugang zum Schwangerschaftsabbruch gehört für mich zur medizinischen Grundversorgung und ist ein wesentlicher Bestandteil reproduktiver Rechte.