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Die von der AfD ausgehende Gefahr nehmen wir sehr ernst und prüfen entsprechende Handlungsoptionen fortlaufend. Wir setzen uns daher intensiv mit allen Vorschlägen auseinander, die politisch wie rechtlich diskutiert werden und die von vielen Menschen gefordert werden.

Was die Forderung nach einem Verbot der Partei der AfD betrifft: Gegen Verfassungsfeindinnen und -feinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.

Für mich steht fest, dass die demokratischen Parteien eigenständig die Kraft aufbringen müssen, um die AfD klein zu halten und zu widerlegen.

Es gibt gute Gründe, ein Verbotsverfahren genau abzuwägen

Das demokratiefeindliche Gedankengut verschwindet ja nicht mit dem Verbot einer demokratiefeindlichen Partei, zumal deren Anhänger inzwischen eine relevante Größe sind.