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Die Entscheidung zielte nicht auf eine Privatisierung staatlicher Verantwortung, sondern auf eine arbeitsteilige Organisation, bei der der Staat die rechtlichen Rahmenbedingungen setzt und überwacht, während spezialisierte technische Organisationen lediglich die Durchführung übernehmen.
Rückblickend stellt sich für viele Betroffene die Frage, ob frühere Entscheidungen unter den damaligen Grenzwerten fair waren.
Die Fraktion Die Linke im Bundestag hat sich stets für eine Gleichbehandlung von THC und Alkohol eingesetzt, soweit dies angesichts der unterschiedlichen Wirkungen und Abbauprozesse im Körper möglich ist