Antwort 25.01.2026 von Andreas Schwarz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich halte die Forderung, in Schmerzensgeldprozessen auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, für politisch und moralisch nachvollziehbar und richtig.
Ich halte die Forderung, in Schmerzensgeldprozessen auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, für politisch und moralisch nachvollziehbar und richtig.
Ja, wir unterstützen die berechtigte Erwartung, dass die Kirche Betroffenen den Rechtsweg nicht über formale Einwände verbaut – und wir drängen politisch auf klare, rechtsstaatliche Rahmenbedingungen, die Missbrauchsopfern tatsächlich helfen.
Gerade für Unternehmen in der Region ist es in Zeiten, in denen das Europarecht zunehmend unter Druck gerät, wichtig, dass große Handelsabkommen sorgfältig rechtlich geprüft werden. Die Anhörung des Europäischen Gerichtshofs ist ein übliches Verfahren, das beispielsweise auch beim Handelsabkommen mit Kanada und Singapur gewählt wurde.