Antwort 28.08.2026 von Jan Dieren SPD
Ich halte sowohl eine pauschale Anhebung des Renteneintrittsalters als auch eine Kopplung an die durchschnittliche Lebenserwartung für den falschen Ansatz
Ich halte sowohl eine pauschale Anhebung des Renteneintrittsalters als auch eine Kopplung an die durchschnittliche Lebenserwartung für den falschen Ansatz
Nach Ansicht der Alterssicherungskommission sagt die Anzahl der Beitragsjahre nur bedingt etwas darüber aus, wie körperlich oder psychisch belastend das Berufsleben war. Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur regulären Arbeitsgrenze arbeiten können, sieht die Kommission selbstverständlich besondere Härtefallregelungen vor.
Gesetzesentwurf zu einer Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) noch ausstehend.
Künftige Vergütungsanpassungen sollen jedoch stärker an der allgemeinen Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen ausgerichtet werden.