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Bereits jetzt ist es so, dass nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage möglich ist. Die Fallbearbeitung dauert aber – selbst bei vollständig vorliegenden Dokumenten – oft deutlich länger, da Behörden stark unterbesetzt sind.

Wir sind derzeit mitten in den Beratungen. Wir werden dabei nicht nur die Mehrstaatigkeit ermöglichen, sondern auch die Fristen und Hürden für die Einbürgerung insgesamt senken, wie im Koalitionsvertrag geschrieben.

Bis wir eine von staatlicher Seite koordinierte Seenotrettung auf den Weg bringen können, muss es uns als Gesellschaft ein Anliegen sein, dass wir Menschen und Organisationen, die mit Rettungsschiffen anderen Menschen das Leben retten, unterstützen

zunächst einmal verpflichtet §6 der Bundeshaushaltsordnung nur zur Überprüfung des Mitteleinsatzes, umfasst aber nicht auch die Prüfung der zu erfüllenden Aufgabe selbst.

Seien Sie versichert, dass wir unser Bestes tun werden, um auch Niederlassungen zwecks Studienprogrammen vollständig anrechenbar zu machen