
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Meine Kolleg:innen aus der Ampel-Koalition und ich stehen im engen Austausch. Es ist weiterhin geplant, die Staatsangehörigkeitsreform im Sommer umzusetzen.
Federführend liegt das Gesetz bei dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Unseren Gesetzentwurf finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/269/1926906.pdf
gerne möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Gesetzesentwurf bezüglich des Staatsangehörigkeitsrechts auf der Website des Innenministeriums für Sie zugänglich ist.
Aus unserer Sicht ist es für das Zusammenleben im Einwanderungsland Deutschland wertvoll, wenn Menschen, die in Deutschland geboren sind oder ihr Leben hier verbringen werden, über eine Einbürgerung auch rechtlich Teil des Staatsvolkes werden.