
Geplant ist eine Umsetzung voraussichtlich im Sommer. Ab diesem Zeitpunkt wären dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten möglich, ohne die deutsche zu verlieren.
Geplant ist eine Umsetzung voraussichtlich im Sommer. Ab diesem Zeitpunkt wären dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten möglich, ohne die deutsche zu verlieren.
Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen.
Die Freien Demokraten unterstützen grundsätzlich die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Dazu gehören unter anderem kürzere Wartezeiten bei der Einbürgerung und auch das Ende des Doppelpass-Verbots. Einige Punkte im vorgelegten Entwurf sehen wir allerdings kritisch [...]
Die FDP blockiert hier gar nichts. Ich weiß nicht wie Sie zu der falschen Information kommen. Wir wollen das richtig und handwerklich gut machen um Missbrauch zu verhindern
Auch jetzt schon gilt: Wenn Studienzeiten, die im Rahmen eines befristeten Studienvisums in Deutschland verbracht werden, direkt in eine Anschlussbeschäftigung mit unbefristetem Aufenthaltstitel münden - dies ist die Voraussetzung - so werden sie als Voraufenthaltszeiten bei der Einbürgerung angerechnet.
Studienjahre können nach aktueller Rechtsprechungslage für die erforderliche Zeitdauer eines rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in DEU angerechnet werden.