Antwort 07.07.2026 von Michael Thews SPD
Zunächst ist wichtig: Die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung ist ein Vorschlag der Alterssicherungskommission und noch kein beschlossenes Gesetz.
Zunächst ist wichtig: Die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung ist ein Vorschlag der Alterssicherungskommission und noch kein beschlossenes Gesetz.
Meinen Sie mit „Rentenkopplung“ die derzeit diskutierte Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Entwicklung der durchschnittlichen Lebenserwartung?
Es ist keine Abschaffung des IFG vorgesehen.
Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung ist angespannt