Antwort 20.02.2026 von Carl-Bernhard von Heusinger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Reform des Betreuungsrechts stärkt seit 2023 Selbstbestimmung und Wille der Betroffenen. Betreuung nur zum Schutz der Betroffenen. RLP setzte dies 2022 um.
Die Reform des Betreuungsrechts stärkt seit 2023 Selbstbestimmung und Wille der Betroffenen. Betreuung nur zum Schutz der Betroffenen. RLP setzte dies 2022 um.
Was es allerdings nicht mehr gibt, ist eine schnellere Einbürgerung bei besonders guten Sprachkenntnissen.
Aufgrund einer schweren Erkrankung konnte ich an diesen Abstimmungen nicht teilnehmen.