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Ob es zu einem AfD-Verbotsverfahren kommt, ist derzeit offen. Ein solches Verfahren kann ausschließlich von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung eingeleitet werden. Die rechtlichen Hürden sind dabei sehr hoch: Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass eine Partei nicht nur verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, sondern diese auch aktiv-kämpferisch und aggressiv durchzusetzen versucht.
Die Entscheidung über ein Parteiverbot trifft ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Ein solches Verfahren kann vom Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden. Die Hürden sind dabei absichtlich sehr hoch angesetzt. Ein Verbotsverfahren muss juristisch fundiert und absolut überzeugend sein, da andernfalls die Glaubwürdigkeit unserer wehrhaften Demokratie Schaden nehmen würde.