
Wir werden diese Arbeit mit Priorität im 4. Quartal angehen - ich kann Ihnen aber noch keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens versprechen.
Wir werden diese Arbeit mit Priorität im 4. Quartal angehen - ich kann Ihnen aber noch keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens versprechen.
Das neue Einbürgerungsrecht sieht ab dem 27. Juni 2024 vor, dass die Aufenthaltsdauer bis zur Einbürgerung auf bis zu 3 Jahre abgesenkt werden kann. Konkret ist in § 10 Absatz 3 Staatsangehörigengesetz vorgesehen, dass eine solche Verkürzung aber nur dann vorgenommen werden kann, wenn
Am 23.8.2023 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts nach langen Verhandlungen zwischen den Ressorts endlich im Kabinett beschlossen
Ziel ist die deutliche Reduktion der Zahlen. Mir geht es um eine Neuausrichtung der gescheiterten europäischen Asylpolitik, für die ich werbe.
Aktuell rechnen wir mit einer Verabschiedung der Gesetzesnovelle im zweiten Quartal des nächsten Jahres. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld.