Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Ulrich H. • 23.12.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 02.01.2024 Mit der Staatsangehörigkeitsreform können sowohl Ausländer in Deutschland die deutsche als auch Deutsche im Ausland die ausländische Staatsangehörigkeit annehmen, ohne die jeweils andere zu verlieren. Doppelte. bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten werden ermöglicht
Frage von Max F. • 23.12.2023
Antwort von Lars Castellucci SPD • 27.03.2024 Es ist beabsichtigt, die in § 107d BeamtVG verankerte Höchstgrenze von 120 Prozent um weitere drei Jahre fortzuschreiben
Frage von Mukhammad T. • 23.12.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 03.01.2024 Ich stimme Ihnen vor diesem Hintergrund auch zu, dass es sinnvoll ist - wie im Koalitionsvortrag vorgesehen - die Voraufenthaltszeit für die Niederlassungserlaubnis auf 3 Jahre abzusenken.
Frage von Fabian E. • 23.12.2023
Antwort von Niklas Nüssle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 28.12.2023 Das Gesetz sähe anders aus, wenn es von meiner Partei verfasst worden wäre. Ich bin froh, dass wir GRÜNE es kritisch begleiten und auf Verbesserungen drängen
Frage von Bayram P. • 22.12.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 03.01.2024 Auch nach der Reform wird es auf jeden Fall so sein, dass nur Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII einer Einbürgerung entgegenstehen.
Frage von Andrian C. • 22.12.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 02.01.2024 Sie können dann also neben der deutschen auch bspw. die italienische, namibische und / oder japanische Staatsbürgerschaft besitzen. Es wird keinen Unterschied mehr zwischen EU- und nicht-EU-Ländern geben.