Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Holger W. • 26.01.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 07.02.2024 Durch die kürzeren Fristen bei der Voraufenthaltszeit und durch die Einbürgerung von bereits sehr lange in Deutschland lebendenden Menschen wird außerdem die Zahl der Menschen in der Zuständigkeit der entsprechenden Ausländerbehörden / Einwanderungsbehörden reduziert. Insgesamt stimme ich Ihnen aber zu, dass auf die Behörden durch die zu erwartende steigende Fallzahl mehr Arbeit zukommt.
Frage von Marion J. • 26.01.2024
Antwort von Johannes Steiniger CDU • 03.05.2024 Als CDU/CSU haben wir das Gesetz klar abgelehnt.
Frage von Rudolf R. • 26.01.2024
Antwort ausstehend von Ingmar Jung CDU Frage von Richard F. • 26.01.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 02.02.2024 Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt damit als verkündet. Danach beginnt die gesetzlich festgelegte 3-Monats-Frist bis zum Inkrafttreten.
Frage von Cem E. • 25.01.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 26.01.2024 Für im Ausland lebende ehemalige Deutsche oder im Ausland lebende Personen, die in Deutschland aufgewachsen sind, ändert sich in Bezug auf die Einbürgerungsmöglichkeiten nichts. Es bleibt bei den hohen Hürden für die Einbürgerung aus dem Ausland.
Frage von Ralf P. • 25.01.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 26.01.2024 Bestrebungen einer Verfassungsklage sind mir nicht bekannt.