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Wir brauchen eine Anschlusslösung für die ukrainischen Geflüchteten und daran wird gerade gearbeitet.

Das Bundesjustizministerium und das Bundesamt für Justiz haben im Jahr 2018 grundsätzlich festgelegt, dass bei der Fristberechnung der Tag der Verkündung nicht mitgerechnet wird, da hier ein Ereignis im Sinne des § 187 Absatz 1 BGB in Gang gesetzt wird

as Länderrundschreiben wird zeitnah versandt werden, voraussichtlich in der kommenden Woche.

Ich möchte Sie höflich darauf hinweisen, dass Ihre Vorhaltungen inzwischen hinlänglich entkräftet wurden. Niemand von uns möchte jemanden "deportieren".

Das hoffe ich sehr. Ich hatte mich als Chef-Verhandler des EU Daueraufenhaltsstatus dafür eingesetzt, dass die Ukrainer*innen nach 3 Jahren den Daueraufenthaltsstatus bekommen. Leider sind die 27 EU-Innenminister strikt dagegen gewesen. Sowas ärgerliches… Ich werde es nach der Wahl dann nochmal versuchen.