Frage von Wolfgang B. • 06.06.2024

Antwort von Manuela Ripa ÖDP • 06.06.2024
Ich begrüße grundsätzlich die Möglichkeit, zwei Staatsbürgerschaften zu besitzen.
Ich begrüße grundsätzlich die Möglichkeit, zwei Staatsbürgerschaften zu besitzen.
Die Unterhaltspflicht von Kindern für deren Eltern ("Elternunterhalt") greift nur bei sehr hohen Einkommen und auch dann nie soweit, dass Sie als erwerbstätige Tochter dadurch so stark belastet würden, dass Sie die für die Einbürgerung notwendige Lebensunterhaltssicherung nicht mehr tragen könnten
Wer zuvor die Staatsbürgerschaft erworben hat, dürfte diese nachträglich nicht entzogen bekommen.
Die Beschlusslage meiner Partei ist klar und unmissverständlich:
Darstellung Asylpolitik in Drittstaaten
In der Gesetzesnovelle haben wir die Voraussetzungen für besondere Integrationsleistungen tatsächlich klar definiert.